
Mit einer Personenauskunft können Privatkunden oder Inhaber von Personengesellschaften auf vorhandene Negativmerkmale bzgl. der Bonität geprüft werden. Je nach ausgewählter Auskunftei und Art der Bonitätsprüfung liefet eine Personenauskunft Informationen über die Bonität des Abgefragten und meldet so vorhandene Negativmerkmale, wie bspw. anhängige Inkassoverfahren, eidesstattliche Versicherungen oder andere Daten aus Schuldnerregistern. Anhand des sogenannten Scoring lässt sich, auch aus soziodemografischen Daten, eine Einschätzung der Bonität ableiten.
Da die verschiedenen Auskunfteien auf unterschiedliche Datenquellen zurück greifen, ist es bei einer Bonitätsprüfung meist sinnvoll, auf mehrere Auskunfteien parallel zurückzugreifen. Denn insbesondere Inkassomerkmale sind zumeist exklusiv bei nur einem Anbieter hinterlegt. Somit steigt mit der Anzahl der abgefragten Auskunfteien auch die Trefferquote und somit die Sicherheit.
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